Menschen mit Diabetes lernen nach der Diagnose, ihren Alltag mit der Erkrankung so zu strukturieren, dass sich die Therapie nahtlos in ihre Lebenssituation einbinden lässt. Doch nicht immer gelingt das reibungslos: Wer hierbei massive Einschnitte in den Alltag erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Welche das sind und was du beachten musst, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Grad der Behinderung
Menschen mit Typ 1 oder Typ 2 Diabetes gelten u.a. als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen spritzen müssen. Die Dosis müssen sie jedoch abhängig vom Blutzucker sowie von der Ernährungsweise und ihrer Bewegung selbst errechnen und anpassen. Die Blutzuckerwerte und Insulinzugabe müssen schriftlich dokumentiert werden. Erst dann ist die erste Voraussetzung für eine Schwerbehinderung erfüllt.
Die zweite Voraussetzung ist vage formuliert: So müssen Diabetes-Patienten laut Rechtssprechung „durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein“. Das bloße Messen uns Spritzen reicht hierfür nicht aus. Man muss beispielsweise nachweisen können, dass die Nahrungsberechnung, -zubereitung und -aufnahme sehr zeitintensiv ist oder Kinder und Jugendliche eine Begleitung in der Schule benötigen, die die Therapie tagsüber kontrolliert. Auch Folgeerkrankungen wie Nierenschäden oder Sehstörungen sind in Betracht zu ziehen.
Diese Einschränkungen sind im Gesetzestext jedoch nicht genauer erklärt und werden vom jeweiligen Versorgungsamt bzw. von einem ärztlichen Gutachter individuell festgestellt.
Die Bewertungsskala, nach dem sich das Versorgungsamt richtet, reicht von 0 bis 100. Die Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus liegt bei 50 und größer vor:
Definition laut Versorgungsmedizin-Verordnung Punkt 15.1 „Stoffwechsel, innere Sekretion“ |
Grad der Behinderung (GdB) |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines Grad der Schädigungsfolgen (GdS) rechtfertigt. |
0 |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. |
20 |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. |
30 bis 40 |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden aufgrund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. |
50 |
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen, zum Beispiel in Verbindung mit weiteren Erkrankungen wie eine Niereninsuffizienz oder Sehschwäche. |
> 50 |
Bis 2010 galt eine schwere Unterzuckerung (Hypoglykämie) als ausschlaggebend für den Grad der Behinderung. Durch die Neuregelung ab 2010 und 2020 haben vor allem Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1, speziell Kinder und Jugendliche, gute Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes. Die Einstufung durch den Grad der Behinderung vermittelt jedoch vielen Patienten den Eindruck, in eine Schublade gesteckt zu werden. Deshalb gibt es Argumente für und wider eines Schwerbehindertenausweises, über die du dir vor Beantragung im Klaren sein solltest.
Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises bei Diabetes
Gerade für Erwachsene, die mit beiden Beinen im Berufsleben stehen, bringt der Schwerbehindertenausweis bei Diabetes einige Vorteile mit sich, wie der besondere Kündigungsschutz: Ein Arbeitgeber, der einem Schwerbehinderten kündigen möchte, muss zunächst das zuständige Integrationsamt unterrichten und die Zustimmung der Behörde abwarten. Ist ein Betriebsrat im Unternehmen tätig, muss auch dieser seine Zustimmung zur Kündigung erteilen.
Doch auch Nachteile können sich bemerkbar machen, die vor allem Kinder und Jugendliche in eine Schublade stecken und sie sozial ausgrenzen kann. Denn nicht in jedem sozialen Umfeld ist eine Behinderung akzeptiert.
Vorteile | Nachteile |
– besonderer Kündigungsschutz | – Benachteiligung im sozialen Leben |
– Anspruch auf Zusatzurlaub (in der Regel fünf Urlaubstage mehr) | – gesellschaftliche fehlende Akzeptanz für Menschen mit Behinderung |
– höherer Steuerfreibetrag, auch für Eltern von Kindern/Jugendlichen mit Diabetes | – Benachteiligung bei Versicherungen im Sinne von höheren Beiträgen |
– Möglichkeit zur vorzeitigen Altersrente | – psychische Auswirkungen in Form von Minderwertigkeitskomplex oder anderen persönlichen Problemen |
– Vergünstigungen im Alltag z.B. in Form von reduzierten Eintrittspreisen, günstigeren Mitgliedschaftspreisen, etc. | |
Auch eine geringere Einstufung (< 50) kann bereits Vorteile und somit einen Nachteilsausgleich mitsichbringen.
Alle Vorteile der Einstufung findest du hier zusammengefasst: nachteilsausgleiche-gdb.pdf (betanet.de) |
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Leider zeigt die aktuelle Rechtssprechung kein einheitliches Vorgehen in Sachen Schwerbehinderung und Diabetes auf. Teilweise gibt es in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands Unterschiede, was die Einstufung für den Grad der Behinderung betrifft. Teilweise werden aber auch innerhalb eines einzelnen Bundeslandes bei gleichem Krankheitsbild unterschiedliche Grade der Behinderung festgestellt.
Jeder, der mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen. Sollte dieser ebenfalls keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzureichen. Bei Erfolg wird die Schwerbehinderteneigenschaft dann rückwirkend festgestellt.
Neben den Vor- und Nachteilen ist solch ein Rechtsstreit mitunter sehr zeit- und kostenintensiv. Auch das solltest du vor Beantragung berücksichtigen. Es kann helfen, sich zum Thema beraten zu lassen oder sich direkt professionelle Hilfe zu suchen, z. B. Beim Sozialverband Deutschland (https://www.sovd.de/sozialberatung/beratung-behinderung-schwerbehinderung) oder der Caritas (https://www.caritas.de/glossare/schwerbehindertenausweis).
Tipps zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Diabetes
Solltest du dich für eine Beantragung des Schwerbehindertenausweises entscheiden, ist es ratsam, die Therapie mindestens drei Monate lang so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Dies kann beispielsweise durch eine ausführliche handschriftliche oder elektronische Dokumentation in Form eines Tagebuchs erfolgen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob deine Dokumentation in einem physischen Heft oder per App festgehalten wird. Der Vorteil von Softwareprodukten ist jedoch die Auswertungsmöglichkeit und das Aufdecken von Zusammenhängen. Die Diabetes-Apps MySugr oder Diabetes Tagebuch von Jommi eignen sich beispielsweise sehr gut dafür. Unser Tipp: Bei der Auswahl bietet das Qualitätssiegel DiaDigital (https://www.diabetesde.org/diadigital) eine erste Orientierung. Das Siegel bewertet unabhängig den Nutzen für Behandler, Betroffene und Hersteller.
In jedem Fall, ob mit App oder handschriftlich, sollte aus den Aufzeichnungen hervorgehen, dass du täglich mindestens vier Mal Insulin spritzen und regelmäßige Blutzuckermessungen vornimmst. Auch die Nahrung solltest du ausführlich dokumentieren.
Da die Versorgungsämter zunächst Stellungnahmen der behandelnden Ärzte einholen, sollte dein Diabetologe über den Antrag auf Schwerbehinderung rechtzeitig informiert werden. Zudem ist es hilfreich, wenn dein behandelnder Arzt deine individuellen Herausforderungen mit Diabetes dem dem Versorgungsamt mitteilt, zum Beispiel in einer schriftlichen Beurteilung. Dieses ärztliche Gutachten von deinem Diabeteologen, der dich mitunter Jahre betreut, ist ein wichtiges Argument für die Einstufung, denn hier kann er auch weitere Einschränkungen – beispielsweise eine Brille aufgrund einer Sehwäche – oder Folgeerkrankungen festhalten.
Eine umfangreiche Dokumentation ist auch rechtlich gesehen von Vorteil, denn das Versorgungsamt muss alle eingereichten Unterlagen bei der Entscheidung berücksichtigen. Wenn sich herausstellt, dass die vorgelegten Informationen nicht vollständig geprüft wurden, ist die behördliche Entscheidung grundsätzlich rechtsfehlerhaft.
So sollte dein Tagebuch strukturiert sein:
- Datum, Uhrzeit und Wert des Blutzuckers und Menge der Insulinzufuhr
- Nahrungszubereitung und -aufnahme über den gesamten Tag
- Unterzuckerungen und Überzuckerungen dokumentieren und farblich hervorheben
- Gesundheitliche, psychische oder gesellschaftliche Auswirkungen festhalten
Weitere wichtige Infos zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Diabetes
- Der Antrag und die dafür benötigten Dokumente für einen Schwerbehindertenausweis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Am besten informierst du dich über diese Website unter Punkt 3 „Wählen Sie den richtigen Antrag“, welche Voraussetzungen in deinem Bundesland gelten: einfach teilhaben – Homepage – Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? (einfach-teilhaben.de)
- Der Schwerbehindertenausweis selbst ist meist befristet ausgestellt – der GdB hingegen unbefristet. Dieser muss vom Amt mit Bescheid herabgestuft oder aufgehoben werden.
- Ab 15 Jahren kann man selbst einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ist man jünger als 15 Jahre können deine Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte bzw. Bevollmächtigte den Antrag für dich stellen.